Kundeninformation

Kundeninformation gemäss Art. 45 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Kundeninformation VAG45Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sorgt für mehr Transparenz bei Versicherungsgeschäften. Gemäss Art. 45 VAG verpflichten sich die Vermittler, Auskunft über ihre Identität, die angebotenen Versicherungen, die Haftung sowie den Umgang mit Personendaten zu geben. Gerne informieren wir Sie nachfolgend über diese Punkte und stehen Ihnen für allfällige Fragen jederzeit zur Verfügung.

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